11.04.2021 - 14:30 Uhr
Vom holprigen Grün zum ebenen Rot07.04.2021 - 19:40 Uhr
Ausgangssperre im Rhein-Hunsrück-Kreis (ab 08.04.2021)06.04.2021 - 19:30 Uhr
Jürgen Schneider übernimmt die 1. Mannschaft ab SommerAb Mittwoch (24. März) gelten strengere Auflagen im Rhein-Hunsrück-Kreis
Kreis erlässt Allgemeinverfügung
Wegen der gestiegenen Corona-Fallzahlen gelten ab Mittwoch, 24. März 2021, strengere Auflagen im Rhein-Hunsrück-Kreis. Die 18. Corona-Bekämpfungs-Verordnung der Landesregierung schreibt dies zwingend vor. Deshalb wurde im Einvernehmen mit dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz die vorgeschriebene Allgemeinverfügung erlassen.
Für den Sport gelten die nachstehenden Regelungen:
Abweichend von § 10 Absatz 1 der 18. CoBeLVO ist die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nur im Freien und nur mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen zulässig. Im Übrigen gilt das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 der 18. CoBeLVO während der gesamten sportlichen Betätigung. Kontaktfreies Training ist in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einer Trainerin oder einem Trainer im Außenbereich und auf öffentlichen und privaten Außensportanlagen zulässig. Hierbei gilt das Abstandsgebot nach § 1 Absatz 2 Satz 1 der 18. CoBeLVO während des gesamten Trainings.
Die Maßnahmen gelten zunächst bis zum 7. April. Nach derzeitiger Vorgabe des Landes darf die Verfügung erst aufgehoben werden, wenn die 7-Tage-Inzidenz der Corona-Neuinfektionen mindestens eine Woche unter 50 liegt.
- Dateien:
2021_03_22_Allgemeinverfuegung_RHK.pdf190 K
Von: Jörg Grings