28.02.2021 - 11:45 Uhr
Ferien am Ort - eine Erfolgsgeschichte seit 200220.02.2021 - 15:30 Uhr
Offener Brief der DFB-Führung14.02.2021 - 16:45 Uhr
Wie aus einer Deutschen Mark 2.400 wurdenEinstellung des Sportbetriebes bis zum 28. Februar verlängert!
Durch die am 15. Februar 2021 in Kraft tretende 2. Landesverordnung zur Änderung der 15. Corona-Bekämpfungsverordnung (15. CoBeLVO) Rheinland-Pfalz gelten die bisherigen Regelungen fort.
"Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport in Mannschaftsportarten und im Kontaktsport sind untersagt.
Die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig.
Im Übrigen gilt das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 während der gesamten sportlichen Betätigung. Zuschauerinnen und Zuschauer sind nicht zugelassen; ausgenommen sind Verwandte ersten und zweiten Grades bei der sportlichen Betätigung Minderjähriger."
Weitere Informationen zu den Corona-Regelungen findet ihr auf der Website des Landes:
https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick/
Von: Jörg Grings